Kraftwerk Ressnig/Ferlach bis Einmündung des Freibaches
- Fischarten
Äsche, Bachforelle, Bachsaibling, Barbe, Brachse, Hecht, Huchen, Karpfen, Nase, Regenbogenforelle, Schleie, Seeforelle, Seesaibling, Waller, Zander; Reinanke, Frauennerfling, Aalrutte, Rotauge, Rotfeder, Aitel, Flussbarsch u. div. Kleinfische - Angelmethoden
Fliegenfischen, Grundfischen, Posenfischen, Spinnfischen - Erlaubte Köder
Fischköder pflanzlichen Ursprungs, Fischköder tierischen Ursprungs, Künstliche Fischköder - Gewässertyp
fließend bis beinahe stehend - Reviergrenzen
- Linksufrig: Vom KW Ferlach bis zur Westgrenze der KG Rottenstein in den Gemeinden Maria Rain und Ebenthal.
- Rechtsufrig: Vom Kraftwerk Ferlach bis zur Mündung des Freibaches (Bezirksgrenze KL/VK) in den Gemeinden Ferlach, St. Margarethen/Ros. (Stausee Annabrücke)
Ferlach
- Fischarten
Zander, Hecht, Karpfen, Regenbogenforelle, Schleie, Rotauge, Rotfeder, Aitel, Barsch - Angelmethoden
Fliegenfischen, Grundfischen, Posenfischen, Spinnfischen - Erlaubte Köder
Fischköder pflanzlichen Ursprungs, Fischköder tierischen Ursprungs, Künstliche Fischköder - Gewässertyp
stehendes Gewässer - Reviergrenzen
Grdst. 129/1 KG Unterferlach, samt Ausfluss
Vorfluter Draustau Annabrücke
- Fischarten
Bachforelle, Aalrutte, Koppe - Angelmethoden
Fliegenfischen – Dieses Gewässer ist als Aufzuchtgewässer definiert und nur von Inhabern einer Jahresfischerkarte befischbar! Für Bachforellen gilt CATCH&RELEASE! - Erlaubte Köder
Kunstfliege, Nymphe - Gewässertyp
stehendes Gewässer - Reviergrenzen
Vorflutgerinne Seidolach (Hafen) vom Ursprung bis zum Dükereinfluss unter der Drau bei der Rottensteiner Brücke
Lizenzbestimmungen ab 1. Jänner 2024
Allgemein
- Der Jahresfischereierlaubnisschein der KFV gilt nur in Verbindung mit der behördlichen Jahresfischerkarte des Landes Kärnten. Eine Tageskarte der KFV gilt nur in Verbindung mit der behördlichen Jahresfischerkarte bzw. mit einer behördlichen Gastfischerkarte. Den Fischereiaufsichtspersonen sind sowohl die behördlichen Fischerkarten als auch die Erlaubnisscheine der KFV unaufgefordert vorzuweisen.
- Die gesetzlichen Bestimmungen (insbes. Ktn. Fischereigesetz, Ktn. Naturschutzgesetz, Mindestmaß- und Schonzeitenverordnung ‹Diese sind z. T. intern durch die KFV strenger geregelt worden; vgl. unten stehende Tabelle!›, Weidgerechtheitsverordnung, Wetterschutzverordnung) sind unbedingt einzuhalten.
- Aus Gründen der Selbstachtung und Fremdwahrnehmung (Bild der Fischer in der Öffentlichkeit) sind Müllvermeidung und Müllentsorgung ein selbstverständliches Grundprinzip!
Vorfluter/Kleine Drau
Der Vorfluter/die Kleine Drau erstreckt sich vom Hafen Seidolach bis zur Rottensteiner Brücke und ist bis auf Weiteres als Aufzuchtgewässer für Salmoniden (Bachforellen) definiert.
Dieses Revier ist für Inhaber einer Jahresfischerkarte befischbar, für Bachforellen gilt CATCH & RELEASE. Tageskarten werden keine ausgegeben.
Ressnig Badeteich
Die Ausübung der Fischerei ist grundsätzlich das ganze Jahr über mit max. 2 Angelruten erlaubt, pro Tag dürfen 1 Hecht oder 1 Zander, dazu 2 Regenbogenforellen entnommen werden.
Hechte dürfen nicht zurückgesetzt werden, sondern müssen unter Rücksprache und mit Hilfe eines Aufsichtsfischers in die Drau umgesiedelt oder angeeignet (Mindestmaß!) werden. CATCH & RELEASE (C&R) ist bei Cypriniden – Karpfen & Schleien, Sterlet und Forellenbarschen Pflicht!
Vom 01. Mai bis zum 15. September muss besondere Rücksicht auf die Badegäste genommen werden (Achtung Parkgebühren d. Gmd. Ferlach!).
Das Anfüttern von Fischen ist nur mittels Futterkorb oder Method-Feeder erlaubt.
Die Hälterung von Fischen ist nur in textilen Setzkeschern mit mindestens 3 m Länge gestattet. Abhakmatten sind empfohlen, Unterfangkescher Pflicht!
Köderfische dürfen nicht entnommen werden. Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet.
Die Verwendung eines Bootes, eines Surfbrettes bzw. einer Luftmatratze zur Ausübung der Fischerei ist verboten. Das Setzen von Markierungsbojen oder Markern ist verboten.
Müllvermeidung und weidgerechtes Verhalten sind selbstverständliche moralische Prinzipien!
Fischart | Mindestmaß | Schonzeit |
---|---|---|
Forellenbarsch | CATCH & RELEASE | ganzjährig |
Hecht | 60cm | 01.01. – 30.04. |
Karpfen | CATCH & RELEASE | ganzjährig |
Regenbogenforelle | 30 cm | 01.01. – 31.03. |
Schleie | CATCH & RELEASE | ganzjährig |
Sterlet | CATCH & RELEASE | ganzjährig |
Zander | 50 cm | 01.01. – 31.05. |
Drau
Das Draurevier beginnt beidseitig ca. 150m unterhalb des Kraftwerkes (Höhe Einmündung der „Kleinen Drau / Vorfluter“, endet am Nordufer an der Reviergrenze Pogoriutschnig, am Südufer an der Einmündung des Freibaches. Die Ausübung der Fischerei ist grundsätzlich das ganze Jahr über mit max. 2 Angelruten erlaubt.
Innerhalb der Guntschacher Au herrscht v. 01. 01. – 31. 07. ein Betretungsverbot, das Fischen ist in dieser Zeit (Laich- und Schonzeit) in der gesamten Au verboten. Das Fischen ist ganzjährig nur vom Ufer aus erlaubt.
Tageskarten-Fischer dürfen in Anwesenheit eines Jahreskarten-Fischers gemeinsam vom Boot aus fischen.
Erlaubte Fischentnahme pro Tag (Insgesamt max. 3 Stück!):
- Cypriniden – 1 Stück (Karpfen, Barben, Schleien)
- Raubfische – 1 Stück (Hecht oder Zander oder Waller), 3 Stück Aalrutten (Mindestmaß 40 cm!)
- Forellen, Äschen, Saiblinge – insges. 2 Stück
- Reinanken – 2 Stück
- Barsche – 3 Stück (Mindestmaß 25 cm!)
Fischart | Mindestmaß | Schonzeit |
---|---|---|
Aalrutte | 40 cm | 01.12. – 28.02. |
Äsche | 30 cm | 01.01. – 31.05. |
Bachforelle | 30 cm | 16.09. – 31.03. |
Bachsaibling | 30 cm | 16.09. – 31.03. |
Barbe | 30 cm | 01.05. – 31.06. |
Barsch | 25 cm | keine |
Hecht | 60cm | 01.01. – 30.04. |
Huchen | CATCH & RELEASE | 01.02. – 31.05. |
Karpfen | 30 cm | keine |
Nase | CATCH & RELEASE | 01.01. – 15.06. |
Regenbogenforelle | 30 cm | 01.01. – 31.03. |
Reinanke | 30 cm | 01.11. – 28.02. |
Schleie | 30 cm | 01.06. – 30.06. |
Seeforelle | 60 cm | 01.10. – 28.02. |
Seesaibling | 30 cm | 01.10. – 28.02. |
Sterlet | 50 cm | 01.01. – 30.06. |
Waller | 70 cm | 15.05. – 15.07. |
Zander | 50 cm | 01.01. – 31.05. |
Erlaubte Fischentnahme pro Jahr (Drau + Ressnig Badeteich)
- Cypriniden: 5 Stück (Karpfen oder Schleien)
- Raubfische: 5 Hechte, 5 Zander, 9 Barsche, 3 Waller, 15 Aalrutten
- Andere: 10 Reinanken, 20 Forellen
- Huchen und Nasen: Catch & Release (Zurücksetzen)
Bei der Entnahme sind die gefangenen Fische sofort in der Jahresfischerkarte einzutragen!
Ein eventueller Ausfang von Signalkrebsen ist nur nach Rücksprache mit der Geschäftsführung der KFV möglich!
Verstöße gegen diese Auflagen der KFV werden von der Geschäftsführung der KFV geahndet und mit Strafen belegt, in letzter Konsequenz mit dem Entzug der Fischerkarte; bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften fallen Strafen gem. Kärntner Fischereigesetz, Weidgerechtheitsverordnung und Naturschutzgesetz an.
Jahreserlaubnisschein
Die Gebühr für den Jahreserlaubnisschein, Gültigkeit bis 31. 12. des jeweiligen Kalenderjahres, beträgt 250.- Euro.
Tageserlaubnisschein
Erlaubnisscheine für einen Tag gibt es für den Ressnig Badeteich und für die Drau getrennt. Ein Wechsel mit einem Tageserlaubnisschein zwischen den beiden Revierabschnitten ist nicht möglich.
Gebühr Tageserlaubnisschein:
Drau: €20.- 15.02. – 30.11.
Ressnig: €30.- 15.02. – 30.11.
Ausgabestellen
- Fischertreff FALLE in Klagenfurt
- BP Tankstelle Ferlach
- GH Plasch Ferlach/Ressnig
(Siehe Kontakt & Kartenverkauf!)
Informationsveranstaltung und Start der Fischerkartenausgabe
Ende Jänner/Anfang Februar
Kontakt
Kartenverkauf (Jahresfischerkarten und Gastfischerkarten)
BP Tankstelle Ferlach (Nur Tageskarten!)
Klagenfurter Straße 23, 9170 Ferlach
04227 30849
GH Plasch (Nur Tageskarten!)
Ressnig 17, 9170 Ferlach
04227 23700
Fischertreff FALLE (Tages- und Jahreskarten)
Völkermarkter Str. 144, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
0463 504 153