Gemäß der 98. Verordnung des Sozialministeriums v. 15. März 2020 und der Auskunft lt. Abt. 5 der Kärntner Landesregierung ist das Fischen alleine erlaubt; wenn eine andere Person anwesend ist, ist beim Fischen ein Sicherheitsabstand von mind. 1–2 Metern einzuhalten.

Das bedeutet für uns Fischer:
Wenn möglich, verzichten Sie bis Ostermontag (13. April) auf das Fischen. Wenn einem sprichwörtlich die Decke auf den Kopf fällt, kann er/sie alleine fischen gehen. Gemeinschaftliche Angelausflüge sind derzeit undenkbar. In jedem Fall – und das ist das Allerwichtigste dabei – ist jeder soziale/körperliche Kontakt dabei zu vermeiden (Distanz von mind. 1–2 Metern gem. Gesundheitsministerium), da die Ansteckungsgefahr einfach zu groß ist.

Je konsequenter wir uns an diese Regelungen halten, umso früher werden wir wie gewohnt unserem geliebten Hobby ohne Beschränkungen nachgehen können. Gemeinsam schaffen wir das.

Mit den besten Grüßen! Bleiben Sie gesund!