Verordnung zur Entnahme der Tiere ausgelaufen. Population wird mittels Losung neu ermittelt, Labor mit Corona-Tests ausgelastet.
Von Thomas Martinz | 06.00 Uhr, 22. Juni 2020 KLEINE ZEITUNG
Seit Inkrafttreten der umstrittenen Kärntner Fischotter-Verordnung Anfang Mai 2018 wurde das vorgegebene Kontingent von 86 Tieren entnommen. Aktuell sind die Marder jedoch vor den Jägern sicher. „Die Verordnung war auf zwei Jahre befristet und ist mit Anfang Mai 2020 ausgelaufen. Eine Bejagung ist daher seit der Ausschöpfung des jährlichen Kontingents (43 Individuen, Anm.) nicht mehr möglich“, sagt der zuständige Landesrat Martin Gruber (ÖVP).
Eine Evaluierung, die seit Jahresbeginn läuft und die aktuelle Population der gefräßigen Fischotter ermitteln soll, liefert die Entscheidungsgrundlage, ob ein Neu-Erlass erforderlich ist. An drei ausgewählten Fließgewässerstrecken, der Lavant, Gurk und Lieser, wird eine genetische Erfassung vorgenommen und analysiert, wie viele Tiere – und davon Weibchen und Männchen – vorhanden sind. „In den restlichen Regionen Kärntens suchen wir im zehn Mal zehn Kilometerraster unter Brücken, ob Losung vorhanden ist. Damit wird Menge und Alter bestimmt“, beschreibt Wildbiologe Roman Kirnbauer das Vorgehen. Mit den Ergebnissen soll dann eine Karte mit dem Verbreitungsgebiet der Tiere erstellt werden.
361 Fischotter
Es war stets klar, dass – bedingt durch das vorgeschriebene Monitoring – die neue Fischotter-Verordnung nicht unmittelbar nach dem Auslaufen der alten in Kraft treten würde. Aber um einen Erlass überhaupt in Begutachtung schicken zu können, muss feststehen, in welche Richtung sich die Population entwickelt. Beim letzten Monitoring im Jahr 2018 wurden in Kärnten 361 Fischotter erfasst. Der aktuelle Evaluierungsbericht verzögert sich jedoch durch die Corona-Krise um mehrere Wochen. In den Labors der Universität Graz, wo die Losungen analysiert werden, hatten und haben momentan verständlicherweise Corona-Tests Vorrang.
Es scheint aber, dass die bisherigen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben und die Verordnung wieder in Kraft tritt. Gruber: „Wenn man sich die ständig steigende Anzahl von Schadensmeldungen, die den Fischotter betreffen, vor Augen führt, spricht einiges für eine neue Erlassung.“