Mit der Novellierung des Naturschutzgesetzes konnte nun endlich eine Lösung für das Aufstellen eines Wetterschutzes im Rahmen der Ausübung der Angelfischerei erreicht werden. Damit ist eine „wasserdichte“ Regelung und eine Entkriminalisierung der Kärntner Fischer und Fischerinnen gewährleistet. Das Gesetz tritt mit Anfang Oktober in Kraft. Ganz besonders wichtig und auch im Interesse aller Fischereiausübenden ist dabei die Beachtung der Weidgerechtheit, des Naturschutzes und der Müllvermeidung.