Nach langen Diskussionen haben Fischer in Kärnten nun endlich Gewissheit: „Mit nunmehr festgelegten Kriterien dürfen die Petrijünger eigens gestaltete „Wetterschutze“ verwenden, um sich vor Wettereinflüssen bei ihrem Hobby zu schützen“, erklärten Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser und Naturschutzreferentin LR.in Sara Schaar.

Ausschlaggebend ist laut den beiden Landespolitikern die eben erhaltene Zustimmung der EU-Kommission zum letzten von Kärnten übermittelten Verordnungsentwurf. Dieser sieht die Verwendung eines Wetterschutzes oder Schirmes mit maximaler Länge von 2,5 Metern, einer maximalen Breite von 2,7 Metern und einer maximalen Höhe von 1,6 Metern vor. An der offenen Seite des Wetterschutzes ist die Verwendung eines handelsüblichen Insektennetzes erlaubt. Seile mit Heringen oder ähnlichem zur Verankerung und Sicherung dürfen verwendet werden. Als für die Fischerei notwendig verwendete Innenausstattung des Wetterschutzes oder Schirmes sind folgende Utensilien zulässig: Anglerstuhl, Kühlmöglichkeit (Kühltasche) zur Aufbewahrung der gefangenen Fische, die zur Ausübung der Fischerei notwendigen Anglergeräte (Fishingtackle, Ruten, Rollen, Taschen, Köder etc.), handelsübliche Fischerliegen, handelsüblicher Schlafschutz, handelsübliche Böden. Gemeinsam mit dem nach den Vorschriften des Kärntner Fischereigesetzes zur Ausübung des Fischfanges im jeweiligen Fischereirevier Berechtigten dürfen auch maximal zwei weitere Personen den Wetterschutz oder Schirm mitverwenden.

„Uns war es wichtig, dass wir eine für alle – sowohl für die Fischer als auch für den Naturschutz – zufriedenstellende, rechtlich einwandfreie Lösung erzielen. Wir freuen uns, mit der erzielten Lösung tausenden passionierten Kärntner Fischern und vielen Gästen bei der Ausübung ihrer Leidenschaft helfen zu können“, so Kaiser und Schaar. Beide appellieren: „Bitte denken sie beim Fischen auch an unsere Kinder und ihre Zukunft, halten Sie Natur und Umwelt sauber und gehen Sie respektvoll damit um.“

Die Verordnung wurde in der Sitzung der Kärntner Landesregierung am 30. Juli beschlossen und gilt dann rückwirkend ab 9. Mai 2019 (Zeitpunkt der Kundmachung des Kärntner Naturschutzgesetzes).

Weitere Informationen finden Sie in der Zusammenfassung der Bestimmungen im Wortlaut (PDF) sowie dem Infofolder vom Land Kärnten (PDF)

Foto: LH Dr. Peter Kaiser, LR.in Mag. Sara Schaar, Dr. Mario Deutschmann, LO Mag. Eduard Blatnik