Stellungnahme von Naturschutz-Landesrat Rolf HOLUB
Werte Vertreter der Fischerei in Kärnten!
So erfreulich es für mich als Naturschutzreferent ist, dass sich eine entsprechende Fischotterpopulation in Kärnten wieder angesiedelt hat, nachdem seit mehr als einem halben Jahrhundert der Bestand sozusagen erloschen war, so besorgniserregend ist es auch für mich, dass anscheinend die Fischotter in Kärnten doch erhebliche Schäden an den Fischbeständen anrichten.
Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass es sich beim Fischotter um eine Tierart handelt, die primär in die Agenden des Jagdgesetzes fällt, und die rechtlichen Rahmenbedingungen daher im Jagdgesetz geregelt werden müssten.
Ausschlaggebend ist jedoch eine stabile Otterpopulation, um überhaupt Eingriffe in den Bestand in welcher Form auch immer rechtfertigen zu können und müsste demnach ein entsprechendes wildbiologisches Gutachten einzuholen sein.
Für mich hört der Naturschutz nicht an der Wasseroberfläche auf, sondern ist es auch mir ein Anliegen, dass der in Kärnten so gepriesene Fischbestand auch was v.a. seltene Fischarten betrifft, erhalten bleibt.
Zu hinterfragen sind jedoch Fischbesatzpraktiken, welche ein „Durchfüttern“ des Fischotters bewirken. Hier sollte ein Umdenken seitens der Fischerei erfolgen, sodass sich wieder ein natürliches Gleichgewicht zwischen Fischen und deren Räubern einstellt. Dies wäre natürlich Aufgabe des Fischereireferenten.
Was den Fischotter betrifft, stelle ich mich nicht gegen Maßnahmen zum Schutze der Fischbestände, sofern sie nicht dem ökologischen Gleichgewicht widersprechen und der Otterbestand dadurch nicht gefährdet wird.
Mit (ich hoffe auch zukünftigem) Petri Heil
Rolf Holub
Landesrat